arztstrafrecht.ch unterstützt Spitäler und Institutionen bei der raschen Suche nach spezialisierten Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern für medizinisches Personal in medizinstrafrechtlichen Verfahren.
Spezialisierte Strafverteidigung
Bei einem medizinischen Zwischenfall stehen oft gleichzeitig die einzelne Ärztin oder der einzelne Arzt und die Institution im Fokus. Die Interessen können auseinanderfallen – etwa beim Vorwurf, ob ein organisatorisches oder ein individuelles Behandlungsverschulden vorliegt.
Eine unabhängige, auf die betroffene Person zugeschnittene Verteidigung liegt deshalb auch im Interesse des Spitals: Sie schafft Klarheit, wahrt die Verfahrensrechte und unterstützt ein professionelles Krisen- und Kommunikationsmanagement. arztstrafrecht.ch hilft, rasch die passende Vertretung zu finden.
Interne Untersuchung
Nach einem Zwischenfall, einem aussergewöhnlichen Todesfall, Vorwürfen gegen Mitarbeitende oder Hinweisen einer Meldestelle stellt sich für ein Spital die Frage: Was ist geschehen – und was folgt daraus? Eine interne Untersuchung schafft rasch und unabhängig die dafür nötige Sachverhaltsgrundlage und ordnet rechtlich ein – unabhängig von allfälligen parallelen Verfahren.
Eine interne Untersuchung leistet insbesondere:
- Unabhängige Sachverhaltsaufklärung – neutrale Ermittlung mit Distanz zur eigenen Betriebslinie.
- Rechtssichere Durchführung – Befragungen, Datenzugriffe und Dokumentation im Einklang mit Arbeits-, Datenschutz- und Berufsgeheimnisrecht.
- Entscheidungsgrundlage für die Führung – eine belastbare Basis für Spitalleitung und Aufsichtsorgane, um personelle, organisatorische und kommunikative Konsequenzen zu beurteilen.
- Verfahrensvorbereitung – eine geordnete Position gegenüber Staatsanwaltschaft und/oder Aufsichtsbehörden sowie die Klärung institutioneller und individueller Verantwortung.
Ein wesentlicher Vorteil betrifft die Vertraulichkeit: Richtig aufgesetzt – als anwaltliches Beratungs- und Vertretungsmandat im Zusammenhang mit einem bestehenden oder drohenden Verfahren – unterliegt eine interne Untersuchung dem Anwaltsgeheimnis und ist grundsätzlich vor Beschlagnahme geschützt. Die Abgrenzung zu rein betrieblichen Aufgaben ist anspruchsvoll und verlangt von Beginn weg eine sorgfältige Mandatsgestaltung.
Die auf Arztstrafrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte führen solche internen Untersuchungen durch.